(1) 1Jede Hochschule bietet ein Repetitorium (sog. Uni-Rep) an, das vollumfänglich auf die erste juristische Prüfung vorbereitet. 2Essentiell wichtig für ein gutes Repetitorium sind Hauptkurs, Klausurenkurs, Aktuelle Rechtsprechung und die Möglichkeit, ein Probeexamen mitzuschreiben. 3Die inhaltliche Ausgestaltung soll durch die verantwortlichen Lehrstühle bzw. Dozierenden koordiniert werden. 4Die Hochschulen sollen bei der Gestaltung der Uni-Reps kooperieren. 5Dies kann beispielsweise durch einen Austausch unterrichtsbegleitender Materialien geschehen.
(2) 1Beratungsangebote sollen über die Möglichkeit der selbstständigen Examensvorbereitung aufklären und Hilfe bei der Erstellung von Lernplänen gewähren. 2Zudem soll an den Fakultäten und Fachbereiche eine entsprechende Lernpartner:innenvermittlung angeboten werden.
(3) 1Eine administrative Koordinationsstelle soll den reibungslosen Ablauf des Repetitoriums kontrollieren und gewährleisten. 2Zusätzlich soll die Stelle als Ansprechpartnerin für Studierende dienen und eine stetige Verbesserung anstreben. 3Es ist wünschenswert, dass eine Bundeskoordinierungsstelle der Hochschulen Lernmaterialien in höchstmöglicher Qualität bereitstellt.
(4) 1Die Wahrnehmung des Uni-Reps darf mit keinen zusätzlichen Kosten für die Studierenden verbunden sein. 2Unterrichtsbegleitende Materialien sind von der Hochschule zu stellen.
(5) 1Der Hauptkurs soll den Prüfungsstoff umfassend anhand eines in sich schlüssigen Konzepts vermitteln. 2Dies kann anhand einer umfangreichen Bearbeitung von Fällen vermittelt werden. 3Der Prüfungsstoff kann entweder anhand spezifischer kleinerer Fälle oder mithilfe eines umfangreichen stoffübergreifenden Falles erarbeitet werden. 4Ferner kann die Stoffvermittlung auch durch abstrakte Wissensvermittlung durchgeführt werden. 5Die Dozierenden erläutern beispielhaft, wie Examensklausuren sinnvoll zu lösen sind. 6Dies kann entweder durch die interaktive Falllösung von größeren Fällen oder durch abstrakte Darbietung geschehen. 7Gerade die Darstellung von Problemen innerhalb einer Falllösung soll behandelt werden.
(6) 1Der Klausurenkurs soll mindestens einmal pro Woche angeboten werden. 2Er soll die Examenssituation realitätsnah darstellen, d.h. fünf Stunden dauern und examensrelevante Probleme beinhalten. 3Den Studierenden soll lediglich die Fachsäule bekannt sein. 4Die Klausuren sollen proportional zur Aufteilung in der staatlichen Pflichtfachprüfung angeboten werden. 5Die Studierenden sollen die Möglichkeit haben, die Klausur ortsungebunden zu schreiben. 6Die Korrektur hat kostenlos, ausführlich und hilfreich zu erfolgen. 7Es soll eine ausformulierte Musterlösung samt Lösungsskizze und einen Besprechungstermin geben. 8Die Rückgabe und der Besprechungstermin sollen nach spätestens drei bis vier Wochen erfolgen. 9Die Dozierenden der Klausurenkurse sollen den Studierenden die Möglichkeit geben, ihre in den Klausuren erstellten Falllösungen individuell zu besprechen. 10Dies kann durch ein Einzelcoaching mit den jeweiligen Klausursteller:innen oder einer hierzu geschaffenen Stelle geschehen. 11Dabei muss vor allem auf die Einzelprobleme in den Falllösungen eingegangen werden. 12In dem Einzelcoaching soll vor allem auf häufige Fehler des:der einzelnen Bearbeitenden eingegangen werden und dem:der Studierenden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt werden, diese Fehler für künftige Klausuren zu vermeiden. 13Wiederholer:innen soll die Möglichkeit eröffnet werden, ihre Klausurtechnik zu verbessern.
(7) 1Jede Hochschule soll mindestens einmal im Halbjahr ein Probeexamen unter Examensbedingungen anbieten. 2Die gestellten Fälle müssen dem Umfang und der Komplexität der Examensfälle entsprechen. 3Im Idealfall sollen Altexamensklausuren verwendet werden. 4Eine kostenlose, ausführliche und hilfreiche Korrektur nach Examensmaßstäben muss gewährleistet sein. 5Es soll eine Lösungsskizze und einen Besprechungstermin geben.
(8) Allen Examenskandidat:innen soll pro Halbjahr die aktive Teilnahme an simulierten mündlichen Prüfungen ermöglicht werden.
(9) 1Es sollen regelmäßig Veranstaltungen zur aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung stattfinden. 2Dabei sollen alle Rechtsgebiete abgedeckt werden. 3Es soll in kurzer Zeit auf die wichtigsten Probleme und Entscheidungen eingegangen werden. 4Dies kann auch in den Hauptkurs integriert werden.
(10) Weitere Komponenten eines Uni-Reps können sein:
- a) 1Tutorien, in denen Fälle begleitend zum Hauptkurs behandelt werden, sollen eingeführt werden. 2Tutorien sollen eine Anzahl von 30 Personen nicht überschreiten, sodass eine Interaktion zwischen den Dozierenden und der Gruppe leicht möglich ist. 3Die Fälle sollen auf die Themen im Hauptkurs abgestimmt sein. 4Die Hochschule soll eine Plattform für die Organisation von Lerngruppen bereitstellen.
- b) In speziellen Kursen soll mit den Studierenden die juristische Methodik und Argumentation eingeübt werden.
- c) 1Die Hochschulen sollen neben den Präsenzveranstaltungen Möglichkeiten für Studierende bieten, sich auch online auf das Examen vorzubereiten. 2Dies kann durch Virtuelle Hochschulen oder E-Learning-Programme ausgestaltet werden. 3Studierende sollen die Möglichkeit haben, ihren Wissensstand über eine Onlineabfrage zu kontrollieren. 4Die Online-Angebote sollen den Studierenden vor allem als Wiederholung und Vertiefung der Präsenzveranstaltungen dienen.
- d) 1In Crashkursen soll durch die Dozierenden ein Themengebiet komprimiert und in kurzer Zeit dargestellt 2Dabei können sowohl Nebengebiete (ZPO, Handelsrecht, Europarecht etc.), als auch Hauptgebiete regelmäßig, zu sinnvollen Zeitpunkten, abgedeckt werden.
(11) 1Ein psychologisches Angebot ist wünschenswert. 2Dies kann in Form von Beratung für Examensvorbereitende angeboten werden. 3Insbesondere soll dieses Angebot für Wiederholer:innen gelten.
(12) 1Ein abgetrennter Lernbereich für Examensvorbereitende, sowie fest zugeteilte Spinde sollen vorhanden sein. 2Eine Sonderausleihe von Examensliteratur wäre wünschenswert.