22. Februar 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e. V. (BRF) steht als Interessensvertretung der Jurastudierenden in Deutschland der geplanten Änderung des Deutschen Richtergesetzes ablehnend gegenüber. Wir sind zugleich bestürzt und verwundert über das aktuelle Vorgehen des Bundesrates und sprechen uns für den Erhalt der Gesamtnote im Ersten Juristischen Staatsexamen aus.
Bereits im November 2019 hat sich der BRF dem Beschluss der Justizministerkonferenz kritisch gegenüber geäußert. Besondere Besorgnis erregte die ablehnende Haltung der Justizminister:innen, welche bis zum heutigen Tage stagniert. In einem gemeinsamen Treffen im Dezember 2019 mit dem Deutschen Juristen-Fakultätentag, der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Juristinnenbund e. V. wurden gegenüber dem Bundesjustizministerium bereits die Gefahren für Qualität und Diversität in der juristischen Ausbildung betont. Anstatt sich nun einem Diskurs mit allen beteiligten Verbänden zu stellen, wurde schlichtweg ein Änderungsantrag seitens des Bundesrates eingebracht, welcher im vorangegangenen Prozess des Gesetzesvorhabens nicht integriert wurde. Somit ist die notwendige Verbandsanhörung dieses Punktes umgangen worden.
„Bevor aber aus […] der Gesetzesinitiative schließlich ein Gesetz wird, […] müssen viele Arbeitsschritte durchlaufen sowie etliche Institutionen und Fachleute mit einbezogen werden.“, so der Bundestag in einer Publikation. Aber gerade dies ist hier ausgeblieben. Der BRF verurteilt eine solche Vorgehensweise zu schärfst.
Dass der Schwerpunkt reformbedürftig ist, haben wir bereits in unserer Stellungnahme zu Harmonisierungsmaßnahmen in Bezug auf den Schwerpunktbereich vom 19. Oktober 2020 erörtert. Die Abschaffung der Gesamtnote ist der klägliche Versuch zur Linderung eines Symptoms des Schwerpunktes, welcher jedoch eigentlich einer dringenden Reform bedarf. Eine Abschaffung der Gesamtnote führt auf lange Sicht zu einer Entwertung des Schwerpunktbereichs. Es ist aber gerade unabdingbar, dass Studierende innerhalb ihres Studiums wissenschaftlich arbeiten und die Chance geboten bekommen, Interessen weiter zu vertiefen. Der BRF befürchtet ein Vernachlässigen des Schwerpunktbereiches seitens der Fakultäten. Dies führt dazu, dass das Studium lediglich der Vorbereitung auf die Erste Juristische Staatsprüfung dient und das Studium der Rechtswissenschaft für Studierende immer unattraktiver wird. Gerade dies steht dem drohenden Personalmangel in der Justiz zuwider.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Vorstand des Bundesverbandes rechtswissenschaftlicher Fachschaften e. V.