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14. November 2022

Sehr langsam tut sich etwas. Am 10.11.2022 trafen sich die Justizminister:innen auf der 93. Justizminister:innenkonferenz in Berlin, wo auf hessische Initiative hin ein Beschluss zum Vorgehen zur Einführung eines bundesweiten integrierten Bachelors gefasst wurde. Dieser steht unter dem verheißungsvollen Namen “Einführung eines (integrierten) „Bachelor of Laws“-Abschlusses (LL.B.)”.

Eingeführt wurde auf dieser Konferenz allerdings nichts. Stattdessen wurde das Thema in den Koordinierungsausschuss Jurist:innenausbildung gegeben, welcher sich nun mit der Thematik beschäftigen und einen Erfahrungsaustausch ermöglichen soll. Der Vorsitzende des BRF, Jonathan Franz, dazu: „Leider gehen die Justizminister:innen nicht weit genug! Diskutiert haben wir lange genug, um das Einführen des LL.B. sollte es gehen!“. Verständlich ist, dass die Einführung des Bachelors nicht von heute auf morgen geschehen kann, dies verlangt auch niemand, ein klares Bekenntnis der Justizminister:innen zur Einführung des Bachelors wäre allerdings ein wichtiges Signal gewesen.

Immerhin erkennen die Justizminister:innen mit ihrem Beschluss kollektiv die dringende Reformbedürftigkeit des Jurastudiums und die Forderungen der Studierenden nach Reformen an und dass in dem integrierten Bachelor eine Möglichkeit zur Verbesserung dieser Bedingungen innewohnt. Zudem schätzen sie so das Engagement der Bundesländer wert, die bereits einen integrierten Bachelor anbieten oder dies planen.

Dieser Beschluss darf nun allerdings keinesfalls die aktuellen Initiativen in den Bundesländern ausbremsen. Als aktuellstes Beispiel zeigt Nordrhein-Westfalen, dass sich auf Landesebene Modelle ausarbeiten lassen, die pragmatische Lösungen für die Einführung des LL.B. vorsehen. Auf etwaige Entwicklungen aus bundesweiten Initiativen zu warten wäre falsch und würde die Intention der hessischen Initiative konterkarieren.

Insbesondere ist aus unserer Sicht problematisch, dass nun mit der Vertagung der Diskussion über den integrierten LL.B. in den Koordinierungsausschuss ein Standortkampf der Fakultäten beginnen wird, der das Jurastudium insgesamt und jegliche Reformbemühungen schwächt. Ein einheitlicher Beschluss für den Bachelor durch die Justizminister:innen hätte für eine koordinierte und abgesprochene Entwicklung des Jurastudiums insgesamt gesorgt und der „Diskussion” ein längst überfälliges Ende gesetzt. So wird verhindert, dass wir zeitnah mit allen Beteiligten über die weiteren mindestens genauso wichtigen Reformaspekte wie die Senkung des psychischen Drucks, der Reduzierung des Pflichtfachstoffes oder der Stärkung der Grundlagen ins Gespräch kommen können. Der Attraktivität der juristischen Ausbildung wird dadurch ein Bärendienst erwiesen.

Wir werden den gesamten Prozess gerne weiter begleiten und unterstützen die Einführung des integrierten Bachelors, Dabei stehen wir als Gesprächspartner für den Koordinierungsausschuss Jurist:innenausbildung genauso zur Verfügung, wie für jede interessierte Landesregierung oder Fakultät.