04. September 2023
Am 31. August 2023 forderten über sechzig Professor:innen des Verfassungs- und Völkerrechts die gesetzgebenden Organe des Bundes und die Bundesregierung in einem offenen Brief dazu auf, das Klimaschutzgesetz nicht wie geplant abzuschwächen, sondern „ein effektives Klimaschutzprogramm mit ausreichenden Maßnahmen zur Einhaltung der Klimaschutzziele und damit der völker- und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen zu beschließen.“
Der offene Brief hebt vor dem Hintergrund der aktuellen und ständigen Extremwettereignisse die Relevanz der Auseinandersetzung über die tatsächliche Umsetzung der aus Art. 20a GG abgeleiteten Klimaschutzpflichten hervor. Dabei wird nicht nur die Tendenz, von den im Klimaschutzgesetz konkretisierten Klimaschutzzielen abweichen zu wollen, sondern auch die Verlagerung der Debatte rund um den Klimaschutz auf Nebenschauplätze kritisiert.
Der offene Brief und die diesem zugrundeliegende Debatte verdeutlichen den rechtsübergreifenden Charakter und die gesellschaftliche Bedeutung des Klimaschutzrechts. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation wird deutlich: Um den Ausbildungszweck eines rechtsgebietsübergreifenden Verständnisses der relevanten juristischen Thematiken vor einem gesellschaftlichen Hintergrund hinreichend erfüllen zu können, ist auch die Auseinandersetzung mit dem Klimawandel und dessen Folgen im Rahmen der juristischen Ausbildung erforderlich.
Mit der Frage, wie die Implementierung von Klimaschutzrecht im universitären Curriculum aussehen kann, beschäftigt sich die Kommission für Klima im Recht des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. Sie setzt sich unter anderem dafür ein, Möglichkeiten für Studierende zu schaffen, sich im Schnittbereich von Klima und Recht weiterzubilden, wobei insbesondere für die Interdisziplinarität des Klimaschutzes sensibilisiert werden soll.
Denn klar ist, dass Klimaschutz im und durch Recht sich auch in der Rechtswissenschaft und der rechtswissenschaftlichen Ausbildung widerspiegeln sollte. Denn wenn wir in Zukunft Jurist:innen für gesellschaftliche Verantwortungspositionen ausbilden möchten, dann sollten wir anfangen, Studierende auch schon an Hochschulen an das Klimaschutzrecht heranzuführen.
Als Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. möchten wir uns der Forderung nach einem wirksamen Klimaschutzprogramm anschließen und ergänzen folglich: Um effektiven Klimaschutz zu gewährleisten, müssen wir heute schon die Klimajurist:innen von morgen ausbilden.